
Basistarif zu den Bedingungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zukünftig können die Versicherten unter erleichterten Bedingungen den Versicherungsanbieter wechseln.
Ab dem 01.01.2009 wird es einen (neuen) Basistarif in der privaten Krankenversicherung geben. Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten.
Die Beiträge des Basistarif richten sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers. Der Gesundheitsstatus bleibt dabei unberücksichtigt entgegen der bisherigen Verfahrensweise im Bereich der privaten Krankenversicherung.
Basistarif für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ab dem 01.01.2009 können alle freiwillig gesetzlich Versicherten innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif wechseln. Jede private Krankenkasse wird einen Basistarif anbieten der den bisherigen Standardtarif ersetzt.
Um die Finanzierung zu gewährleisten darf der Beitrag beim Basistarif für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Derzeit liegt der durchschnittliche Höchstbeitrag bei rund 500 Euro.
Die Privaten Krankenkassen sehen die Einführung des Basistarifs durchaus kritisch. 30 Kassen klagen derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) teilt zu den Inhalten des Basistarifs folgendes mit:
Die Private Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber verpflichtet worden, ab dem 1. Januar 2009 den Basistarif anzubieten. Dieser Basistarif unterscheidet sich wesentlich von der bekannten PKV-Produktwelt. Während Privatversicherte normalerweise durch die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen über den Umfang des Versicherungsschutzes nach ihrer persönlichen Präferenz frei entscheiden können, ist der Basistarif ein vom Gesetzgeber definiertes Produkt: soweit wie möglich ist er dem Versicherungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen nachgebildet. Der für die PKV typische höherwertige Versicherungsschutz besteht im Basistarif nicht.