

Private Rente
Als private Rentenversicherung bezeichnet man einen Versicherungsvertrag, bei der ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente gezahlt wird. Versicherung wird hier gegen die wirtschaftlichen Belastungen genommen, die aus einem länger als erwarteten Leben resultieren, nämlich der entsprechend längere Bedarf an Lebensunterhalt.
Man unterscheidet zwischen der sofortbeginnenden Rentenversicherung (grundsätzlich gegen Einmalbeitrag, selten mit der Möglichkeit von Zuzahlungen), bei der die Leibrente sofort bei Vertragsabschluss (vorschüssige Rentenzahlung) oder zum Ende der ersten Rentenzahlungsperiode (nachschüssige Rentenzahlung) beginnt, und der aufgeschobenen Rentenversicherung (gegen Einmalbeitrag oder laufenden Beitrag), bei der die Leibrente erst nach einer vereinbarten Zeit, der Aufschubzeit, beginnt. Die Beitragszahlungen erfolgen grundsätzlich nur während der Aufschubzeit.
Die Rentenversicherung unterscheidet sich von der Lebensversicherung auf den Todesfall insbesondere durch die grundsätzlich fehlende Gesundheitprüfung. Der Gesundheitszustand ist bei den üblichen Gestaltungen unerheblich. Ein schlechter Gesundheitszustand mindert vielmehr das Risiko des Versicherers, dass der Leibrentner zu lange lebt. Vielmehr wird der Versicherer unterstellen, dass nur solche Personen Leibrenten kaufen, die für sich selbst eine eher lange Lebenserwartung annehmen. Es sind aber Gestaltungen möglich, bei denen Personen mit in einer Gesundheitsprüfung nachgewiesener verringerter Lebenserwartung niedrigere Beiträge zahlen oder eine höhere Leibrente bekommen. Solche Produkte sind bislang aber nur aus dem Ausland bekannt.
Da kein Todesfallschutz übernommen wird, sondern das Langlebigkeitsrisiko gedeckt wird, ergeben sich auch Unterschiede beim Risikobeitrag. Es wird nicht, wie für die Versicherung auf den Todesfall, ein Risikobeitrag für zusätzliche Leistungen im Todesfall im Beitrag berücksichtigt. Vielmehr werden die zusätzlichen Leistungen für besonders lange lebende Leibrentner aus den eingesparten Renten vorzeitig Sterbender finanziert, deren nicht für Rentenzahlungen benötigten Beitragsteile werden also an die Überlebenden vererbt. Daher brauchen Leibrentner nicht ihre ganzen Rentenzahlungen selbst zu finanzieren. Bei langem Leben erhalten die Leibrentner damit wesentlich mehr zurück, als sie jemals eingezahlt haben. Hingegen erhalten diejenigen, die zu früh sterben, deutlich weniger als eingezahlt. Zweck der Rentenversicherung ist es nicht, Hinterbliebenen etwas zukommen zu lassen, sondern den Lebensunterhalt des Leibrentners während dessen restlichen Lebens so hoch wie möglich zu sichern.
In Rentenversicherungen können folgende weitere Regelungen vorgesehen sein: