
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben. Entsprechend dem Namen ist der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen zu versichern.
Eine Wohngebäudversicherung ist ein Versicherungsvertrag und bewegt sich somit rechtlich im Rahmen des BGB, HGB und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Gegen Versicherungsprämie schließt der Kunde einen Vertrag bei einer Gesellschaft. Somit werden die individuellen Gesellschaftbedingungen Vertragsbestandteil. Diese Bedingungen unterteilen sich hierbei für gewöhnlich folgendermaßen:
Gemäß dem EU-Wettbewerbs-Recht kann jede Versicherung ihre Bedingungen seit 1994 selbst bestimmen. Dies erschwert erheblich die Vergleichbarkeit der einzelnen Angebote.
Die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen entsprechen folgenden historischen Ablauf:
Die folgenden Definitionen beziehen sich auf die Musterbedingungen 2000 für Wohngebäudeversicherung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die einzelnen Versicherungsunternehmen sind nicht an diese gebunden. Jedoch richtet jedes Unternehmen sein Vertragswerk an diesem Muster aus.
Einbaumöbel ( Einbauküchen ), die individuell für ein Gebäude gefertigt wurden Gebäudezubehör, soweit es sich im Gebäude befindet oder am Gebäude angebracht ist der Instandhaltung zu Wohnzwecken dient
Weitere Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör, sowie Wasser und Abwasserrohre außerhalb der Grundstücks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
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